+++ DEUTSCHE TITELKÄMPFE IN LUCKENWALDE finden statt. +++
Hygienekonzept Cyclo-Cross DM 08.-09.01.2022 (Stand 05.01.2022)
Folgende Rahmenbedingungen sind zu beachten:
• Bis zu 1000 Besucher dürfen zeitgleich auf dem abgeschlossenen Veranstaltungsgelände (Mozartsportplatz) anwesend sein.
• Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist einzuhalten. Ist das nicht zu gewährleisten ist eine Maske zu tragen.
• Für Besucher und Sportler gilt die 2G-Regelung.
Die Zutrittsgewährung erfolgt ausschließlich für:
• geimpfte und genesene Personen
• Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
• Personen, die einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen:
• a) Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
• b) Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde, wenn sie grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen. Die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen.
2G: Testnachweis nur für 14 bis 17-Jährige
Für die Schulzeit außerhalb der Ferien gilt: Von der 2G-Zutrittsgewährung sind auch Kinder bis zum 14. Geburtstag und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag erfasst. Kinder bis einschließlich 13 Jahre benötigen keinen auf sie ausgestellten Testnachweis, Kinder und Jugendliche von 14 bis einschließlich 17 Jahre hingegen schon.
Wenn diese Kinder und Jugendlichen zugleich Schüler und Schülerinnen sind und im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts der von ihnen besuchten Schule einer regelmäßigen Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus unterliegen, gilt die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises als erfüllt. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler dieser Altersgruppe, sofern sie weder geimpft noch genesen sind, die von einer oder einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Antigen-Tests zur Eigenanwendung vorzeigen können. Auch wenn die Testungen nur innerhalb der Woche erfolgen, gelten Schülerinnen und Schüler auch bei Sportveranstaltungen als getestet, ein gesonderter Testnachweis ist nicht erforderlich.
Jugendliche bis zum 18. Geburtstag, die weder geimpft oder genesen noch Schülerinnen und Schüler sind, benötigen einen auf sie ausgestellten Testnachweis, das kann z.B. eine Testung in einem Testzentrum sein, die nicht länger als 24 Stunden zurückliegt oder ein PCR-Test (Gültigkeit 48 Stunden).
• Deshalb führen Sie bitte einen auf Sie ausgestellten gültigen digitalen Impfnachweis oder Genesenen-Nachweis mit sich.
• Kontrolle:
a) Sportler und Betreuer: bei der Anmeldung in der Permanence (Kennzeichnung der überprüften Personen durch gelbes Armband)
b) Besucher: an zwei Zugängen zur abgeschlossenen Fläche (Mozartsportplatz)
• Der Impfnachweis oder Genesenennachweis muss als digitales COVID-Zertifikat der EU in elektronischer oder gedruckter Form vorgezeigt werden
• Wichtig: Beim Zutritt muss der Nachweis von den Verantwortlichen vor Ort kontrolliert und digital verifiziert werden. Bei der Überprüfung muss auch ein amtliches Ausweisdokument vom Gast oder Kunden vorgezeigt werden (Rechtsgrundlage: SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung).
• Erfassung der Sportler und Betreuer in der Permanence, Gäste auf dem Gelände durch die Corona-Warn-App (https://www.coronawarn.app/de/eventregistration/)
oder Ausfüllen des Kontaktzettels.
• Kennzeichnung der überprüften Personen durch gelbes Armband
Lassen Sie uns gemeinsam mit Umsicht und Rücksichtnahme dafür sorgen, dass das Outdoorsport-Event auch unter schwierigen Bedingungen möglich ist und gesundheitliche Gefährdungen vermieden werden.
Bei Rückfragen können Sie sich telefonisch bei Ulf Seidel unter der folgenden Mobilnummer melden: 0160/7066705.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihr RadTeamSeidel e.V. Luckenwalde!
Bitte besuchen Sie unsere Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!